Teilnahmebedingungen für das Förderungsprojekt “Zusammen.Halt” der Mars Wrigley Foundation
- Ziel des Förderungsprojekts
Die Mars Wrigley Foundation, 501 Silverside Road, Suite 123. Wilmington, DE 19809, USA ("Veranstalterin"), beabsichtigt mit diesem Förderungsprojekt die Schaffung, Revitalisierung, Optimierung oder Erweiterung von Begegnungsstätten wie z.B. Spiel- und Sportplätzen, Jugendzentren, Kunst- und Kulturhäusern, Campuszentren, Vereinsheimen oder Bibliotheken durch NGOs und karitative Einrichtungen („Teilnehmende“) in der Stadt München, sowie den Landkreisen Starnberg, Fürstenfeldbruch, Dachau, Freising, Erding, Ebersberg, Bad Tölz Wolfratshausen, Miesbach und München Land („Großraum München“) zu unterstützen ("Aktion"). Für die Aktion gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme an der Aktion erkennen die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen an.
- Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich privatrechtliche Einrichtungen mit Sitz in Deutschland, deren Tätigkeit darauf gerichtet ist, gemeinnützige Zwecke i.S.d. § 52 Abgabenordnung zu verfolgen (z.B. die Förderung von Kunst, Kultur oder Sport). Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft können leider nicht berücksichtigt werden.
- Voraussetzungen für die Berücksichtigung der Bewerbung & Förderbetrag
- Die Teilnehmenden planen die Errichtung einer neuen/die Umgestaltung einer bestehenden Begegnungsstätte im Großraum München ("Projekt").
- Zum Zeitpunkt des Eingangs ihrer Bewerbung stehen der Einrichtung bereits 50 Prozent der zur vollständigen Durchführung des geplanten Projekts erforderlichen Finanzmittel zur ausschließlichen Verwendung zu diesem Zweck nachweislich gesichert zu. Auf Anfrage der Veranstalterin müssen die Teilnehmenden bis zur Beendigung des Auswahlverfahrens den Nachweis darüber erbringen, dass und gegen wen ein rechtlich verbindlicher, durchsetzbarer Anspruch auf die Auszahlung der benötigen Finanzmittel besteht oder die Teilnehmenden bereits über eine entsprechende Summe (z.B. durch Spendeneinnahmen) verfügt. Im Falle von bestehenden Finanzmitteln aufgrund von Spenden, müssen die Teilnehmenden der Veranstalterin die Spender offenlegen. Zu den vorgenannten Zwecken müssen die Teilnehmenden die dafür erforderlichen Unterlagen in digitaler Form der Veranstalterin bereitstellen.
- Die Veranstalterin wird im Gewinnfall diesen Betrag mit bis zu 100.000 USD (brutto) einmalig verdoppeln[1] ("Förderbetrag"), und zur Auszahlung an das Gewinnerprojekt bringen.
- Die neue/umgestaltete Begegnungsstätte muss zugänglich für jede*n in der lokalen Gemeinschaft und/oder der Zielgruppe sein.
- Das Projekt soll innerhalb von maximal 18 Monaten nach Verkündung des Gewinnerprojekts im Mai 2025 vollständig abgeschlossen sein ("Projektzeitraum").
- Die Nutzung der Begegnungsstätte zu dem im Bewerbungsverfahren angegebenen Zweck ist für eine mittel- bis längerfristige Nutzungsdauer (d.h. mindestens 3 Jahre) geeignet.
- Bewerbungsverfahren
- Zur Teilnahme an der Aktion müssen die Teilnehmenden eine Bewerbung per E-Mail an zusammenhalt@effem.com versenden.
- Darin muss eine detaillierte Beschreibung des Projekts (inkl. eines Zeitplans bis zur vollständigen Durchführung des Projekts, sowie Designskizzen), dem aktuellen Stand der Finanzierung des Projekts, die geplante Verwendung des Förderbetrags, die E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer zuständigen Kontaktperson bei den Teilnehmenden und ein Bankkonto, auf das der Förderbetrag im Gewinnfall ausgezahlt werden soll, enthalten sein.
- Die Bewerbung muss wahrheitsgemäße und vollständige Angaben enthalten und ist ausschließlich im PDF-Format einzureichen.
- Bewerbungen sind vom 27. November 2024 bis einschließlich 30. April 2025 an die Veranstalterin zu richten. Bewerbungen, Nachsendungen oder Ergänzungen, die außerhalb dieses Zeitraums eingereicht werden, sind ungültig und werden nicht in dem Auswahlverfahren berücksichtigt.
- Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Teilnahme ist der Eingang der Bewerbung im E-Mail-Postfach der Veranstalterin.
- Technische Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein internetfähiger Computer (Desktop, Laptop, Tablet oder Smartphone) und ein funktionsfähiges E-Mail-Programm (inkl. einer funktionsfähigen E-Mail-Adresse). An der Aktion kann nur online teilgenommen werden; eine Teilnahme per Post ist nicht möglich. Kosten, die eventuell für die Teilnahme entstehen, tragen die Teilnehmenden selbst.
- Es werden mehrere Bewerbungen pro Teilnehmenden, aber nur eine Bewerbung pro Projekt der Teilnehmenden akzeptiert.
- Gewinnen kann nur ein Projekt.
- Für die Teilnahme an dem Bewerbungsverfahren erhebt die Veranstalterin keine Kosten.
- Auswahlverfahren
- Eine Jury bestehend aus Carsten Simon, Anne Vela-Wagner (Mars Wrigley Foundation), Nadine Vicentini (mcbw), Christian Hundertmark (C100 Studio) und Marco Eisenack (MUCBOOK) wählt in einem nicht öffentlichen Auswahlverfahren unter allen eingegangenen Bewerbungen das Projekt aus, das den Förderbetrag der Veranstalterin erhält ("Gewinnerprojekt"). Der Auswahlprozess unterliegt der Vertraulichkeit.
- Die Projekte werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
- Zielsetzung des Projekts
- Zielgruppenorientierung
- Gesellschaftlicher Mehrwert und Wirkung
- Innovationspotenzial
- Realisierbarkeit
- Finanzielle Transparenz
- Die Entscheidung der Jury ist endgültig, bedarf keiner Begründung und ist nicht anfechtbar.
- Bekanntgabe des Gewinnerprojekts und Auszahlung des Förderbetrags
- Die Bekanntgabe des Gewinnerprojekts sowie der Name der jeweiligen Teilnehmenden ("Gewinnenden") erfolgt im Rahmen der Munich Creative Business Week im Mai 2025.
- Das Gewinnerprojekt wird im Rahmen der Munich Creative Business Week bekanntgegeben und unter anderem durch Pressemitteilung sowie auf der Website von Mars Deutschland www.deu.mars.com veröffentlicht.
- Wenn die Gewinnenden nach 14 Werktagen nach ihrer Versendung nicht auf die Gewinnbenachrichtigung reagiert haben oder wenn die Gewinnenden nicht teilnahmeberechtigt sind, anderweitig gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sind oder es ablehnen, den Förderbetrag anzunehmen, beispielweise weil die ursprünglich geplante Umsetzung des Projekts zu den in dem Bewerbungsverfahren angegebenen Voraussetzungen nicht länger möglich oder geplant ist, behält sich die Veranstalterin das Recht vor, den Förderbetrag zurückzuziehen bzw. nicht auszahlen zu lassen und ein neues Gewinnerprojekt aus allen verbleibenden Bewerbungen auszuwählen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Bank- und Kontaktdaten sind die Teilnehmenden verantwortlich.
- Die Veranstalterin wird den Förderbetrag nach Verkündung des Gewinnerprojekts auf das in der Bewerbung der Gewinnerin angegebene Bankkonto überweisen. Teil- und Barauszahlung sind ausgeschlossen. Der Anspruch auf Auszahlung der Fördermittel kann ohne Zustimmung der Veranstalterin nicht abgetreten werden.
- Für die steuerliche Prüfung auf Seiten des Gewinnerprojekts sind allein die Gewinnenden verantwortlich. Auf Anforderung werden die Gewinnenden eine Steuerbescheinigung an die Veranstalterin ausstellen.
- Verwendung des Förderbetrags
- Der Förderbetrag ist zweckgebunden und darf ausschließlich für die Durchführung des Projekts nach Maßgabe der Angaben in der Bewerbung der Teilnehmenden verwendet werden.
- Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Verwendung des Förderbetrags bis zum Ablauf des Projektzeitraums zu überprüfen. Die Gewinnenden sind verpflichtet, der Veranstalterin auf ihre Anfrage hin die hierzu erforderlichen Unterlagen für einen zur Überprüfung angemessenen Zeitraum digital zur Verfügung zu stellen.
- Foto- und Filmmaterial
Die Teilnehmenden sind einverstanden, dass die Veranstalterin im Gewinnfall während des Projektzeitraums und für weitere 6 Monate nach Beendigung des Projektzeitraums Foto- und Filmmaterial von der Durchführung des Gewinnerprojekts und von der Nutzung der fertiggestellten Begegnungsstätte fertigen lässt und anschließend auf den Webseiten der Mars Wrigley Foundation, www.mars.com/our-brands/mars-snacking/mars-wrigley-foundation, und von Mars Deutschland, www.deu.mars.com, dauerhaft und auch zu Werbezwecken (z.B., aber nicht nur, Presseaussand, Social Media Kanäle, etc.) veröffentlicht.
- Haftung
Die Veranstalterin haftet nur bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin. Darüber hinaus haftet die Veranstalterin auch bei einfacher Fahrlässigkeit, einschließlich einfacher Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der betreffenden Aktion erst ermöglicht und auf deren Erfüllung die Teilnehmenden daher regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Soweit die Veranstalterin keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Von den voranstehenden Haftungsausschlüssen und -beschränkungen unberührt bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie Ansprüche der Teilnehmenden nach zwingenden gesetzlichen Haftungsregelungen. Sie gelten außerdem nicht, soweit die Veranstalterin einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder aus der Übernahme einer Garantie haftet.
- Vorzeitige Beendigung, Ausschluss
- Die Veranstalterin behält sich vor, die Aktion jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht (mehr) gewährleistet werden kann. Den Teilnehmenden stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen die Veranstalterin zu.
- Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, einzelne Teilnehmende von der Teilnahme an der Aktion auszuschließen, sofern berechtigte Gründe hierfür vorliegen. Berechtigte Gründe sind insbesondere dann gegeben, wenn Tatsachen die Vermutung rechtfertigen, die jeweiligen Teilnehmenden verstoßen gegen die Teilnahmebedingungen, manipulieren die Aktion oder versuchen in sonstiger unfairer bzw. unlauterer Weise, die Aktion zu beeinflussen. Auch diejenigen Teilnehmenden, die falsche oder irreführende Angaben zu ihrer Einrichtung oder dem Projekt machen oder deren eingereichte Fotos geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen, können von der Aktion ausgeschlossen werden. Der Ausschluss kann auch nach der Bekanntgabe des Gewinnerprojekts erfolgen und hat die Verweigerung der Auszahlung der Fördermittel und/oder deren Rückforderung auf ein von der Veranstalterin dann mitzuteilendes Konto zur Folge.
- Die Teilnahmebedingungen sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung online auf www.mars.de/zusammenhalt abrufbar.
- Rechtswahl und Gerichtsstand
- Diese Teilnahmebedingungen unterliegen deutschem Recht.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche ist München, Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
[1] Beispielsrechnung: Der Kostenaufwand für die vollständige Durchführung des Projekts beträgt nach Angabe der Teilnehmenden 300.000 USD. Die Teilnehmenden verfügen zum Zeitpunkt des Eingangs ihrer Bewerbung nachweislich über 150.000 USD (d.h. 50 % des Gesamtbetrages) zur Durchführung des Projekts. Die Veranstalterin wird ihnen im Gewinnfall weitere 100.000 USD auszahlen.