Förderprojekt für eine Begegnungsstätte im
Großraum München
Mit dem gesellschaftsrelevanten Projekt Zusammen.Halt. möchte das internationale Familienunternehmen Mars, Incorporated einen aktiven Beitrag zu einem zu-kunftsfähigen und lebendigen München zu leisten.
Dafür wird die Mars Wrigley Foundation eine Revitalisierung, Optimierung oder Kreation einer Begegnungsstätte im Großraum München mit einer Förderung des bestehenden Projektbudgets mit bis zu 100.000 USD unterstützen. Durch diese Förderung sollen Orte unterstützt werden, die inspirierende Begegnungen ermöglichen, Communities stärken und ein lebendiges Miteinander anregen.
Teilnahmebedingungen für das Förderungsprojekt “Zusammen.Halt” der Mars Wrigley Foundation
Ziel des Förderungsprojekts
Die Mars Wrigley Foundation, 501 Silverside Road, Suite 123. Wilmington, DE 19809, USA ("Veranstalterin") beabsichtigt mit diesem Förderungsprojekt die Schaffung, Revitalisierung, Optimierung oder Erweiterung von Begegnungsstätten wie z. B. Spiel- und Sportplätzen, Jugendzentren, Kunst- und Kulturhäusern, Campuszentren, Vereinsheimen, Bibliotheken oder öffentlichen Orten wie Parks oder andere Freiflächen, Schulen, Bibliotheken, Erholungszentren oder sonstige soziale Treffpunkten durch Nichtregierungsorganisationen und karitative Einrichtungen („Teilnehmende“) in der Stadt München, sowie den Landkreisen Starnberg, Fürstenfeldbruch, Dachau, Freising, Erding, Ebersberg, Bad Tölz Wolfratshausen, Miesbach und München Land („Großraum München“) zu unterstützen ("Aktion"). Ziel der Aktion ist es, die Lebensqualität in den geförderten Gemeinschaften, die in der Vergangenheit nicht ausreichend gefördert wurden, zu verbessern, z. B. durch mehr sozialen Zusammenhalt oder erhöhte Bürgerbeteiligung durch Freiwilligenarbeit, Mitgliedschaften oder Gemeinwesenprogramme. Die Projekte zielen darauf ab, auf die Bedürfnisse der Gemeinschaft einzugehen und zur Verbesserung des Wohlbefindens der Gemeinschaft beizutragen. Für die Aktion gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme an der Aktion erkennen die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen an.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich privatrechtliche Einrichtungen mit Sitz in Deutschland, deren Tätigkeit darauf gerichtet ist, gemeinnützige Zwecke i.S.d. § 52 Abgabenordnung zu verfolgen (z. B. die Förderung von Kunst, Kultur oder Sport). Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft können leider nicht berücksichtigt werden.
Voraussetzungen für die Berücksichtigung der Bewerbung & Förderbetrag
o Die Teilnehmenden planen die Errichtung einer neuen/die Umgestaltung einer bestehenden öffentlich zugänglichen Begegnungsstätte im Großraum München, die zur Verbesserung der Lebensqualität in der jeweiligen Gegend beitragen soll ("Projekt").
o Die Teilnehmenden versichern, dass sie zur Durchführung des Projekts an dem geplanten Standort für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren berechtigt sind.
o Zum Zeitpunkt des Eingangs ihrer Bewerbung stehen den Teilnehmenden bereits 50 Prozent der zur vollständigen Durchführung des geplanten Projekts erforderlichen Finanzmittel zur ausschließlichen Verwendung zu diesem Zweck nachweislich gesichert zu, wobei die Teilnehmenden einen realistischen Plan für eine hundertprozentige Finanzierung vorweisen können. Auf Anfrage der Veranstalterin sowie der von ihr beauftragten CAF America1 müssen die Teilnehmenden bis zur Beendigung des Auswahlverfahrens den Nachweis darüber erbringen, dass und gegen wen ein rechtlich verbindlicher, durchsetzbarer Anspruch auf die Auszahlung der benötigen Finanzmittel besteht oder die Teilnehmenden bereits über eine entsprechende Summe (z. B. durch Spendeneinnahmen) verfügen. Im Falle von bestehenden Finanzmitteln aufgrund von Spenden müssen die Teilnehmenden der Veranstalterin die Spender offenlegen, die Spendenbeträge von insgesamt über 1000 EUR gespendet haben. Zu den vorgenannten Zwecken müssen die Teilnehmenden die dafür erforderlichen Unterlagen in digitaler Form der Veranstalterin bereitstellen.
o Die Veranstalterin wird im Auswahlfall diesen Betrag mit bis zu 100.000 USD (brutto) einmalig fördern2 ("Förderbetrag"). Die Höhe des Förderbetrags hängt von den finanziellen und programmatischen Voraussetzungen des Teilnehmers ab und beträgt in der Regel 50.000 bis 100.000 USD.
o Die neue/umgestaltete Begegnungsstätte muss zugänglich für jede*n in der lokalen Gemeinschaft und/oder der Zielgruppe sein.
o Das Projekt soll innerhalb von maximal 18 Monaten nach Bekanntgabe des Förderungsprojekts (die Bekanntgabe erfolgt spätestens am 15. November 2025) vollständig abgeschlossen sein ("Projektzeitraum").
o Die Nutzung der Begegnungsstätte zu dem im Bewerbungsverfahren angegebenen Zweck ist für eine mittel- bis längerfristige Nutzungsdauer (d.h. mindestens 3 Jahre) geplant und geeignet.
Bewerbungsverfahren
o Das Bewerbungsverfahren verläuft in zwei Schritten. Sämtliche Bewerbungsunterlagen müssen in englischer Sprache eingereicht werden.
o Zur Teilnahme an der Aktion müssen die Teilnehmenden in einem ersten Schritt eine vorläufige Bewerbung per E-Mail an zusammenhalt@effem.com bis zum 30. Juni 2025 versenden mit dem folgenden Inhalt:
• Eine Beschreibung des Projekts, einschließlich des Standorts und der Eigentumsverhältnisse der Grundfläche, auf der das Projekt durchgeführt werden soll.
• Einen Zeitplan über den Zeitraum bis zur vollständigen Durchführung des Projekts.
• Eine Beschreibung des bisher ungedeckten Bedarfs, der durch die Förderung abgedeckt werden soll (z. B. das Fehlen eines Spielplatzes im Umkreis von 3 km rund um eine bestimmte Wohnsiedlung) sowie eine Beschreibung darüber, wie die geförderte Gemeinschaft in das Projekt eingebunden werden soll.
• Eine Beschreibung der Zielgruppe für den Begegnungsraum.
• Eine Beschreibung der Verbundenheit der Teilnehmenden mit der Gemeinde, in der das Projekt geplant ist, ihre Expertise in diesem Bereich und eine Beschreibung ihres bisherigen sozialen Engagements in- oder außerhalb der Gemeinde.
• Ein Budgetplan und eine Beschreibung des aktuellen Standes der Finanzierung des Projekts.
• Eine Beschreibung der geplanten Verwendung des Förderbetrags (z. B. Renovierung der Räumlichkeiten (Einkauf von Wandfarbe, Werkzeug, Arbeitskleidung), Anschaffung Mobiliar (Tische, Stühle)).
• Die E-Mail-Adresse und ggf. Telefonnummer einer primären Kontaktperson.
o In Vorbereitung der Bewerbung können die Teilnehmenden an einer nicht verpflichtenden Informationsveranstaltung am 7. April 2025 in München teilnehmen, bei der sie über die Aktion informiert werden und Fragen zu den Teilnahmebedingungen, insbesondere zu dem Ablauf des Auswahlverfahrens, stellen können. Für mehr Informationen zu dem Workshop oder dem Bewerbungsverfahren können Interessierte eine E-Mail an zusammenhalt@effem.com senden.
o Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 30. Juni 2025 werden aus den Teilnehmenden die Finalist*innen von einer Jury (näher erläutert unten in der Beschreibung des „Auswahlverfahrens“) ausgewählt. Die Finalist*innen werden im zweiten Schritt des Bewerbungsverfahrens von der CAF America benachrichtigt. Anschließend müssen die Finalist*innen auf Anfrage der CAF America weitere Bewerbungsunterlagen bei CAF America bis zum 1. September 2025 einreichen:
• Ein von der jeweiligen Finalist*in unterzeichneter Datenschutzhinweis, der von der CAF America bereitgestellt wird.
• Detaillierte Projekt- und Organisationsangaben sowie einen Auszug über die jeweiligen Finalist*innen aus einem Rechtsform- und Organisationsregister (z. B. Handels-, Vereins- oder Stiftungsregister).
• Finanzberichte der teilnehmenden Einrichtung aus dem Vorjahr.
• Eine Liste der Vorstandsmitglieder und der leitenden Angestellten.
• Eine unterzeichnete Fördervereinbarung, die zwischen dem potentiellen Förderungsempfänger und der CAF America zustande kommt und insbesondere die Auszahlung, Verwaltung und die ggf. erforderliche Rückzahlung des Förderbetrages regelt („Fördervereinbarung“). Die auszufüllende und zu unterzeichnende Fördervereinbarung wird den Finalist*innen rechtzeitig per E-Mail durch die CAF America zugesandt. Sie kann bereits vorab auf Anfrage eines Teilnahmeberechtigten diesem zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden.
• Ein Bankkonto, auf das der Förderbetrag im Auswahlfall ausgezahlt werden soll.
o Die Bewerbungsunterlagen müssen wahrheitsgemäße und vollständige Angaben enthalten und sind ausschließlich im PDF-Format einzureichen.
o Bewerbungsunterlagen, Nachsendungen oder Ergänzungen, die außerhalb der genannten Zeiträume eingereicht werden, sind ungültig und werden nicht in dem Auswahlverfahren berücksichtigt.
o Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Teilnahme ist der Eingang der Bewerbung im E-Mail-Postfach der Veranstalterin und (im zweiten Bewerbungsschritt) im E-Mail-Postfach der CAF America bis zum 1. September 2025.
o Technische Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein internetfähiger Computer (Desktop, Laptop, Tablet oder Smartphone) und ein funktionsfähiges E-Mail-Programm (inkl. einer funktionsfähigen E-Mail-Adresse). An der Aktion kann nur online teilgenommen werden; eine Teilnahme per Post ist nicht möglich. Kosten, die eventuell für die Teilnahme entstehen, tragen die Teilnehmenden selbst.
o Es werden mehrere Bewerbungen pro Teilnehmenden, aber nur eine Bewerbung pro Projekt der Teilnehmenden akzeptiert.
o Als Förderungsprojekt ausgewählt werden kann nur ein Projekt.
o Für die Teilnahme an dem Bewerbungsverfahren erhebt die Veranstalterin keine Kosten.
Auswahlverfahren
o Die Jury - bestehend aus Carsten Simon (Geschäftsführer von Mars Wrigley in Deutschland), Anne Vela-Wagner (Mars Wrigley Foundation), Nadine Vicentini (Munich Creative Business Week), Christian Hundertmark (C100 Studio) und Marco Eisenack (MUCBOOK) - wählt nach Ablauf der Bewerbungsfrist vom 30. Juni 2025 in einem nicht öffentlichen Auswahlverfahren unter den eingegangenen Bewerbungen die Finalist*innen aus (siehe oben den ersten Schritt im Bewerbungsverfahren) und übermittelt diese Vorauswahl an die CAF America. Nach Abschluss der Überprüfung der weiteren Bewerbungsunterlagen der Finalist*innen (siehe oben den zweiten Schritt im Bewerbungsverfahren) durch die CAF America trifft sie gemeinsam mit der Veranstalterin die, auf den Ergebnissen der Überprüfung basierende, finale Entscheidung über die Vergabe des Förderbetrags ("Förderungsprojekt"). Der Auswahlprozess unterliegt der Vertraulichkeit.
o Die Projekte werden von der CAF America, der Jury und der Veranstalterin nach den folgenden Kriterien bewertet:
• Notwendigkeit der Deckung des durch das vorgeschlagene Projekt zu deckenden Bedarfs der Gemeinschaft.
• Realisierbarkeit der Projektziele innerhalb des vorgeschlagenen Zeitrahmens.
• Eignung des Projekts zur Deckung des Bedarfs.
• Beteiligung von Partnern oder staatlichen Stellen, die bei der Durchführung des Projekts durch Sach-, Finanz - oder Serviceleistungen Unterstützung leisten.
• Detaillierter Plan zur Verwaltung, Finanzierung und langfristigen Instandhaltung der Begegnungsstätte nach Abschluss des Projekts.
• Nachweis über die breite Beteiligung der Gemeinschaft, von lokalen Partnern und/oder der lokalen Stadtverwaltung an der Projektidee und -durchführung, z. B. durch Beschreibungen einer bereits erfolgten Zusammenarbeit oder durch die Vorlage von Protokollen über Bürgerbeteiligungsveranstaltungen.
• Bisherige Erfahrung bei der Durchführung vergleichbarer Projekte und Verankerung der Teilnehmenden in der Gemeinschaft.
• Inklusionsbemühungen sowie öffentlicher Zugang zur Begegnungsstätte und die Erreichbarkeit der Begegnungsstätte.
• Möglichkeiten für freiwilliges Engagement der lokalen Gemeinschaft und/oder der Mitarbeitenden von Mars.
• Der geplante Projektzeitrahmen.
o Die Entscheidung der Jury, der CAF America und der Veranstalterin sind endgültig, bedürfen keiner Begründung und sind nicht anfechtbar.
Bekanntgabe des Förderungsprojekts und Auszahlung des Förderbetrags
o Die Bekanntgabe des Förderungsprojekts sowie der Name der das Projekt ausführenden Teilnehmenden ("Förderungsempfänger") erfolgt bis spätestens zum 15.November 2025.
o Das Förderungsprojekt und der Förderungsempfänger werden durch eine Pressemitteilung bekanntgegeben und auf der Website von Mars Deutschland www.deu.mars.com veröffentlicht. Nur der Förderungsempfänger wird außerdem über die Auswahlentscheidung per E-Mail informiert.
o Wenn der Förderungsempfänger nach 14 Werktagen nach ihrer Versendung nicht auf die Auswahlbenachrichtigung reagiert hat oder wenn der Förderungsempfänger nicht teilnahmeberechtigt ist, anderweitig gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist oder es ablehnt, den Förderbetrag anzunehmen, beispielweise weil die ursprünglich geplante Umsetzung des Förderungsprojekts zu den in dem Bewerbungsverfahren angegebenen Voraussetzungen nicht länger möglich oder geplant ist, behält sich die Veranstalterin das Recht vor, den Förderbetrag zurückzuziehen bzw. nicht auszahlen zu lassen und ein neues Förderungsprojekt aus allen verbleibenden Bewerbungen auszuwählen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Bank- und Kontaktdaten sind die Teilnehmenden verantwortlich.
o Der Förderbetrag wird nach Verkündung des Förderungsprojekts über die von der Veranstalterin beauftragte CAF America auf das in der Bewerbung des Förderungsempfängers angegebene Bankkonto überweisen. Barauszahlungen sind ausgeschlossen. Der Anspruch auf Auszahlung des Förderbetrags kann ohne Zustimmung der Veranstalterin nicht abgetreten werden.
o Für die steuerrechtliche Prüfung auf Seiten des Förderungsprojekts ist allein der Förderungsempfänger verantwortlich. Auf Anforderung wird der Förderungsempfänger eine Steuerbescheinigung an die Veranstalterin ausstellen.
Verwendung des Förderbetrags
o Der Förderbetrag ist zweckgebunden und darf ausschließlich für die Durchführung des Projekts nach Maßgabe der Angaben in der Bewerbung der Teilnehmenden verwendet werden.
o Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Verwendung des Förderbetrags bis zum Ablauf des Projektzeitraums zu überprüfen bzw. durch die CAF America überprüfen zu lassen. Mit Unterzeichnung der Förderungsvereinbarung zwischen ihm und der CAF America verpflichtet sich der potentielle Förderungsempfänger zudem dazu:
• den Förderbetrag und gegebenenfalls daraus erzielte Einnahmen in einem separaten Konto zu führen, das ausschließlich für die Durchführung des Projekts entsprechend des in den Bewerbungsunterlagen angegebenen Zwecks vorgesehen ist. Dies kann entweder durch ein getrenntes Bankkonto oder durch ein gesondertes Buchhaltungskonto innerhalb der Finanzunterlagen des Förderungsempfängers erfolgen,
• die CAF America unverzüglich darüber zu informieren, wenn Teile des Förderbetrages zu anderen als den in der Bewerbung angegebenen Zwecken verwendet werden und diesen Betrag auf Anfrage der CAF America zurückzuzahlen, und
• spätestens 4 Monate nach Ende des Geschäftsjahres jährlich schriftliche Berichte vorzulegen, die von einem/einer leitenden Vertreter/in des Förderungsempfängers unterzeichnet sind. Die Berichte sind über den Projektzeitraum hinaus in jedem Jahr vorzulegen, in dem der Förderungsempfänger den Förderbetrag nicht vollständig ausgegeben hat.
Diese Berichte müssen die Verwendung des Förderbetrages für jedes Geschäftsjahr beschreiben und (unter Vorbehalt der Änderung dieser Vorgaben durch die CAF America) Folgendes enthalten:
1. Eine Beschreibung, wofür der Förderungsempfänger den Förderbetrag ausgegeben hat und eine Beschreibung des erzielten Fortschritts im jeweiligen Geschäftsjahr.
2. Änderungen der mit der Bewerbung eingereichten Informationen, die sich auf das Projekt, seine Durchführung und den Förderungsempfänger beziehen.
Foto- und Filmmaterial
Die Teilnehmenden sind einverstanden, dass die Veranstalterin im Auswahlfall während des Projektzeitraums und für weitere 6 Monate nach Beendigung des Projektzeitraums Foto- und Filmmaterial von der Durchführung des Förderungsprojekts und von der Nutzung der fertiggestellten Begegnungsstätte fertigen lässt und anschließend auf den Webseiten der Mars Wrigley Foundation, www.mars.com/our-brands/mars-snacking/mars-wrigley-foundation, und von Mars Deutschland, www.deu.mars.com, dauerhaft und auch zu Werbezwecken (z. B., aber nicht nur, Presseaussand, Social Media Kanäle, etc.) veröffentlicht.
Haftung
Die Veranstalterin haftet nur bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin. Darüber hinaus haftet die Veranstalterin auch bei einfacher Fahrlässigkeit, einschließlich einfacher Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der betreffenden Aktion erst ermöglicht und auf deren Erfüllung die Teilnehmenden daher regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Soweit die Veranstalterin keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Von den voranstehenden Haftungsausschlüssen und -beschränkungen unberührt bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie Ansprüche der Teilnehmenden nach zwingenden gesetzlichen Haftungsregelungen. Sie gelten außerdem nicht, soweit die Veranstalterin einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder aus der Übernahme einer Garantie haftet.
Vorzeitige Beendigung, Ausschluss
Die Veranstalterin behält sich vor, die Aktion jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht (mehr) gewährleistet werden kann. Den Teilnehmenden stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen die Veranstalterin zu.
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, einzelne Teilnehmende von der Teilnahme an der Aktion auszuschließen, sofern berechtigte Gründe hierfür vorliegen. Berechtigte Gründe sind insbesondere dann gegeben, wenn Tatsachen die Vermutung rechtfertigen, die jeweiligen Teilnehmenden verstoßen gegen die Teilnahmebedingungen, manipulieren die Aktion oder versuchen in sonstiger unfairer bzw. unlauterer Weise, die Aktion zu beeinflussen. Auch diejenigen Teilnehmenden, die falsche oder irreführende Angaben zu ihrer Einrichtung oder dem Projekt machen oder deren eingereichte Fotos geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen, können von der Aktion ausgeschlossen werden. Der Ausschluss kann auch nach der Bekanntgabe des Förderungsprojekts erfolgen und hat die Verweigerung der Auszahlung des Förderbetrags durch die Veranstalterin und/oder dessen Rückforderung von dem Förderungsempfänger in voller/anteiliger Höhe auf ein von der Veranstalterin dann mitzuteilendes Konto zur Folge.
Daneben kann auch die CAF America die Auszahlung des Förderbetrags zurückhalten und/oder bereits ausgezahlte Beträge aus den in der Förderungsvereinbarung niedergelegten Gründen zurückfordern, wenn:
o die CAF America den bislang erzielten Fortschritt bei der Projektdurchführung für nicht für ausreichend hält,
o die CAF America feststellt, dass die Durchführung des Projekts nicht wie im Bewerbungsverfahren angegeben durchgeführt werden kann,
o der Förderungsempfänger aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, den Förderbetrag zu dem in der Bewerbung angegebenen Zweck zu verwenden,
o der Förderungsempfänger (d.h. die Einrichtung) aufgelöst wird, oder
o der Förderungsempfänger den Förderbetrag zu anderen als den in der Bewerbung angegebenen Zwecken verwendet hat.
Die zur Erlangung des Förderbetrages zwingend von dem potentiellen Förderungsempfänger zu unterzeichnende Förderungsvereinbarung mit der CAF America wird auf Anfrage eines Teilnahmeberechtigten diesem vorab zur Einsicht zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahmebedingungen sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung online auf www.mars.de/zusammenhalt abrufbar.
Rechtswahl und Gerichtsstand
o Diese Teilnahmebedingungen unterliegen deutschem Recht.
o Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche ist München, Deutschland.
o Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
[1] CAF America ist eine gemeinnützige Organisation. Sie stellt bei Spenden von US-Privatpersonen, US-Unternehmen und US-Stiftungen an ausländische Non-Profit-Organisationen durch eine Prüfung dieser Empfängerorganisationen die Einhaltung der US-amerikanischen Steuerregelungen sicher.
[2] Beispielsrechnung: Der Kostenaufwand für die vollständige Durchführung des Projekts beträgt nach Angabe der Teilnehmenden 300.000 USD. Die Teilnehmenden verfügen zum Zeitpunkt des Eingangs ihrer Bewerbung nachweislich über 150.000 USD (d.h. 50 % des Gesamtbetrages) zur Durchführung des Projekts. Das Förderungsprojekt kann im Auswahlfall bis zu 100.000 USD erhalten.